Verpackungsgesetz

Wie Sie wissen tritt zum 12.08.2026 die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit den deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (Verpack DG) in Kraft. Bedeutet: Auf Lebensmittelverpackungen wird künftig eine gesetzlich vorgeschriebene Recycling Abgabe erhoben (Systembeteiligung über ein Duales System). Leider sind wir als Händler verpflichtet diese Abgabe zu erheben und weiterzuleiten. In der Rechnung werden die Kosten dafür je Karton aufgeführt. Die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Abführung verbleibt beim Hersteller. Eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist Ihrerseits bereits erfolgt (dies war auch bisher schon Pflicht). Anpassungen diesbezüglich muss zwingend durch Sie erfolgen - ein Dienstleister darf das nicht übernehmen. Wer bedruckte Verpackungen selbst lizenziert, muss seine Marke dort eintragen.
 
lucid.verpackungsregister.org



Wir sind registriert bei:
LUCID-Zentrale Stelle Verpackungsregister
Registrierungsnummer: DE195875166730



 


 

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