Verpackungsgesetz

 
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die zuvor gültige 5. Novelle der Verpackungsverordnung ab. Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller (also Sie) und Vertreiber stehen in der Pflicht, welche Verpackungen (systembeteiligungspflichtige Serviceverpackungen) mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Lizenzgebühren sind nicht in unseren angezeigten Artikelpreisen enthalten.

Sie können die Lizenzgebühren (Entsorgungsgebühren) der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Serviceverpackungen entweder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System lizenzieren (bezahlen) oder die Pflicht zur Systembeteiligung von Serviceverpackungen an Ihren Vorvertreiber, also uns, delegieren.

Die anfallende Entsorgungsgebühr führen wir dann als Position in Ihrer Rechnung auf. 
Bezahlen Sie Ihre Bestellung per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift erhalten Sie eine gesonderte Rechnung über die Lizenzgebühren.
Bezahlen Sie per Rechnung sind die Lizenzgebühren schon in der Auftragsbestätigung und Rechnung enthalten.

 

Verpackungen über GUGSHOP.DE lizensieren. So funktioniert es:

Möchten Sie die Lizenzgebühren über GUGSHOP.DE abrechnen füllen Sie bitte das Formular -Auftrag zur Lizenzierung im Sinne des §7 Absatz 2 der Verpackungsgesetz- aus.
Bitte senden Sie uns das unterschriebene Formular per Email an action@gugshop.de oder per Post an GASTUNDGEBER.COM, Bruno-Dressler-Str. 9 B, 63477 Maintal.

Formular Auftrag zur Lizenzierung
im Sinne des §7 Absatz 2 der Verpackungsgesetz
 
 Auftrag zur Lizensierung



Haben Sie Fragen kontaktieren Sie uns unter action@gugshop.de oder Tel. 06109 5074 316.


Lizenzkosten 2023 im Überblick

Papier, Pappe und Karton 0,20 EUR / Kg
Kunststoffe 0,96 EUR / Kg
Verbundverpackungen  0,92 EUR / Kg
Sonstige Materialien  0,12 EUR / Kg
Glas  0,08 EUR / Kg


Für Artikel wie Besteck oder Trinkhalme fallen keine Entsorgungskosten an, da sie keine Verpackungen sind.


Wir lizensieren über: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Lizensierungsnummer: 5611159

Wir sind registriert bei:
LUCID-Zentrale Stelle Verpackungsregister
Registrierungsnummer: DE195875166730



FAQs zum Verpackungsgesetz


 

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